Auszug aus der ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 03/2022

Die EU-Mitgliedsstaaten dürfen Eisenbahnunternehmen wegen der Pandemie Trassenpreise bis zum 30.06.2022 weiterhin erlassen, ermäßigen oder stunden. Ein entsprechender Kommissionsvorschlag wurde vom Europäischen Parlament mit sehr großer Mehrheit gebilligt. Auch von den Mitgliedstaaten gibt es keinen Widerspruch. Die Ausnahmeregelung, die ab dem 01.03.2020 galt, ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Weiter bekommt die Kommission auch das Recht, bis zum 31.12.2023 weitere Verlängerungen per „delegiertem Rechtsakt“ zu beschließen, sofern Europaparlament oder Ministerrat kein Veto gegen einen solchen Rechtsakt einlegen. Die Staaten müssen die Infrastrukturmanager aber bis zum Ende des Folgejahres für die Ausfälle entschädigen, damit weiter Geld für den Unterhalt der Netze da ist. Alle Rabatte müssen der EU-Kommission mitgeteilt und von dieser veröffentlicht werden.