Die Leitlinie der Kommission soll den Mitgliedsstaaten Orientierung geben, wie die durch das Corona-Virus erforderlichen Gesundheitsvorkehrungen im öffentlichen Personenverkehr und an Umstiegspunkten beachtet werden können. Hintergrund ist schrittweise Aufhebung der pauschalen Beschränkung des freien Verkehrs aus und in andere Mitgliedsstaaten mit ähnlichem Risikoprofil. Daher empfiehlt die Kommission die schrittweise Wiederaufnahme des Betriebs von Verkehrsdiensten und verweist darauf, dass Beschränkungen nur vortbestehen dürfen wenn sie verhältnismäßig und nichtdiskriminierend seien. Für den Schienenpersonenverkehr werden Maßnahmen wie das Tragen von Alltagsmasken, eine Sitzplatzreservierungspflicht (auch im Nahverker), sowie die automatische Öffnung von Zugtüren an Bahnhöfen vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen Bahndienstleister Fahrgästen über die aktuelle Zugauslastung informieren. Für den grenzüberschreitenden Zugverkehr sollen gemeinsame Regeln zur Einhaltung von Hygienevorkehrungen erarbeitet werden.