Kritiker des Bahnprojektes Stuttgart 21 werden mit der Klage wegen des Brandschutzes im Tiefbahnhof aller Voraussicht nach scheitern. Die Mannheimer Richter des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) meldeten Zweifel an der Klagebefugnis des Klägers, welcher Mitglied der Stuttgart 21 kritischen Gruppe „Ingenieure 22“ ist. Es konnte keine besondere Betroffenheit des Klägers festgestellt werden, womit eine Zulässigkeit der Klage fraglich ist. Die Deutsche Bahn sieht dem finalen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes aufgrund des positiven Tenors des Gerichtes zuversichtlich entgegen.

Quelle: ka-news